Immobilienkauf in Spanien - Immobilien in Alicante

Immobilienkauf in Spanien

In diesem Abschnitt erklären wir Ihnen im Detail das Verfahren zum Kauf von Immobilien in Spanien.

Um eine Immobilie in Alicante oder einer anderen spanischen Stadt zu kaufen, ist es notwendig, eine Steuernummer (NIE) zu erhalten und ein Konto bei einer lokalen Bank zu eröffnen.

Für die Eröffnung eines Bankkontos müssen mehrere finanzielle Dokumente im Land Ihres Hauptwohnsitzes zusammengestellt werden:

  1. Eine Bescheinigung vom Arbeitgeber (dem Unternehmen, in dem der Antragsteller arbeitet). Die Bescheinigung muss Informationen über die Position, das Gehalt und das Datum der Einstellung enthalten. Auch Kontaktdaten des Unternehmens (Adresse, Telefonnummern) müssen angegeben werden;

  2. Eine Lohnabrechnung mit Angaben zur tatsächlich ausgezahlten Vergütung für die letzten zwei Monate;

  3. Eine Kontoauszugsübersicht mit Transaktionen der letzten sechs Monate;

  4. Eine 2-NDFL-Bescheinigung für den vergangenen Berichtszeitraum;

Diese Dokumente müssen ins Spanische übersetzt werden. Wenn einige Dokumente bereits auf Englisch vorliegen, ist keine Übersetzung ins Spanische erforderlich, da spanische Banken heute Originaldokumente sowohl auf Spanisch als auch auf Englisch akzeptieren. Spanische Banken verfolgen eine "Kennt-euren-Kunden"-Politik und fordern daher diese Liste von Dokumenten von allen Ausländern an, um die Zahlungsfähigkeit des Antragstellers und die Legitimität der Mittel zu überprüfen.

Für die Beantragung der NIE wird ein vorläufiger Kaufvertrag und ein paar Stunden Zeit für den Besuch der nächstgelegenen Migrationsbehörde benötigt. Außerdem kann die steuerliche Identifikationsnummer auch eigenständig im Konsulat Ihres Landes beantragt werden, oder eine bevollmächtigte Person kann sie in Spanien für Sie erhalten (dafür muss eine notariell beglaubigte Vollmacht ausgestellt werden).

Der Käufer zahlt außerdem die Grunderwerbssteuer, die 10 % des Katasterwerts der Immobilie beträgt. Der Katasterwert liegt normalerweise etwa 20 % unter dem Marktwert. Weitere Kosten (Notargebühren, verschiedene staatliche Gebühren) betragen 1,5–2 % des Immobilienwerts. Daher sollte der Käufer beim Kauf einer Immobilie zusätzlich etwa 10 % des angegebenen Preises der Wohnung oder des Hauses zur Verfügung haben.

Hypotheken in Spanien

Wenn Sie einen Hypothekarkredit für den Kauf einer spanischen Immobilie in Anspruch nehmen möchten, werden neben den oben genannten vier Dokumenten auch Nachweise über Ihren Kreditstatus von der Kreditauskunftei (BKI) benötigt. In den meisten Fällen können Sie mit einem Kredit in Höhe von 50 % des Wertes der ausgewählten Immobilie rechnen. Der durchschnittliche Hypothekenzinssatz beträgt 4 %.

Wichtig:

  1. Die maximale Kreditlaufzeit in Spanien: bis der Kreditnehmer das Alter von 65 Jahren erreicht;

  2. Für die Bearbeitung der Bewerbung und Versicherungsdienstleistungen erhebt die Bank eine Gebühr in Höhe von 2 % der beantragten Kreditsumme;

  3. Die monatliche Hypothekenzahlung darf nicht mehr als ein Drittel des offiziell nachgewiesenen Einkommens betragen;

Das bedeutet, dass ein Kreditnehmer mit einem bestätigten monatlichen Einkommen von 1.000 Euro, der eine Immobilie in Spanien für 100.000 Euro kaufen möchte, nur einen Kredit für maximal 20 Jahre beantragen kann (nicht länger), da in diesem Fall die monatliche Hypothekenzahlung etwa ein Drittel des Einkommens des Kreditnehmers betragen würde (ca. 330 Euro in diesem Beispiel).

Möglichkeiten des Fernkaufs

Die Einschränkungen von Reisen nach Spanien aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) könnten sich negativ auf die Anzahl der spanischen Immobilientransaktionen ausgewirkt haben. Die Option des Fernkaufs soll dieses Problem lösen, jedoch nur teilweise. Die Eröffnung eines Bankkontos und die Beantragung einer Hypothek erfordern weiterhin die persönliche Anwesenheit des Kunden. Das bedeutet, dass ein Fernkauf nur möglich ist, wenn der Kunde über ausreichende Mittel verfügt und keinen Hypothekarkredit benötigt. In diesem Fall überweist er den Kaufbetrag per Banküberweisung direkt auf das Konto des Verkäufers oder auf das Konto der Immobilienagentur, die die Transaktion betreut. Die Vollmacht zur Durchführung der Transaktion muss im spanischen Konsulat ausgestellt und in Papierform per Kurierdienst (z. B. DHL) nach Spanien gesendet werden. Darüber hinaus ist eine Beglaubigung des Reisepasses des Käufers erforderlich.